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LAG Rheinland-Pfalz, 27.04.2006 - 4 Sa 36/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtmäßigkeit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses infolge zweier Arbeitgeberkündigungen; Entbehrlichkeit einer Abmahnung auf Grund der Ankündigung der Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer; Fristlose Kündigung
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Trier, 10.11.2005 - 2 Ca 1216/05
- LAG Rheinland-Pfalz, 27.04.2006 - 4 Sa 36/06
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BAG, 16.04.1997 - 4 AZR 653/95
Eingruppierung eines Wehrführers in der chemischen Industrie
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 27.04.2006 - 4 Sa 36/06
Wenn im arbeitsgerichtlichen Urteil über mehrere Ansprüche entschieden worden ist, muss sich die Berufungsbegründung mit jedem Einzelanspruch auseinandersetzen, der in das Berufungsverfahren gelangen soll (vgl. BAG NZA 1998, 45). - BAG, 17.02.1994 - 2 AZR 616/93
Abmahnung - Kündigung - Kündigungsverbot - Erziehungsurlaub - Adoptivkind
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 27.04.2006 - 4 Sa 36/06
Dies gilt insbesondere bei Störungen im Verhaltens- und Leistungsbereich (vgl. BAG Urt. v. 17.02.1994, 2 AZR 616/93). - BAG, 02.04.1987 - 2 AZR 418/86
Gewichtung einer Pflichtverletzung eines Betriebsratsmitglieds im Vergleich mit …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 27.04.2006 - 4 Sa 36/06
In diesem Falle ist es ausreichend, wenn sich die Berufungsbegründung allein mit den Ausführungen des angefochtenen Urteils zu dem Grundanspruch befasst (vgl. BAG NZA 1987, 808).
- AG Ludwigslust, 28.05.2014 - 5 C 31/13
Vertrag über Suchmaschinenoptimierung - Vergütungsanspruch bei Schlechterfüllung
Denn die Kündigung aus wichtigem Grund setzt insbesondere bei Störungen im Verhaltens- und Leistungsbereich regelmäßig eine Abmahnung bzw. die Setzung einer Abhilfefrist voraus (siehe auch LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 27.04.2006, Az.: 4 Sa 36/06, - zitiert nach juris -, zu einem Abmahnerfordernis bei einem Nicht(mehr)erscheinen des Arbeitnehmers selbst nach dessen vorhergehender entsprechender Ankündigung).