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   LAG Rheinland-Pfalz, 27.04.2006 - 4 Sa 36/06   

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https://dejure.org/2006,9655
LAG Rheinland-Pfalz, 27.04.2006 - 4 Sa 36/06 (https://dejure.org/2006,9655)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 27.04.2006 - 4 Sa 36/06 (https://dejure.org/2006,9655)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 27. April 2006 - 4 Sa 36/06 (https://dejure.org/2006,9655)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses infolge zweier Arbeitgeberkündigungen; Entbehrlichkeit einer Abmahnung auf Grund der Ankündigung der Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer; Fristlose Kündigung

  • Judicialis

    BGB § 174 Satz 1; ; EFZG § 3; ; ZPO § 520

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 16.04.1997 - 4 AZR 653/95

    Eingruppierung eines Wehrführers in der chemischen Industrie

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 27.04.2006 - 4 Sa 36/06
    Wenn im arbeitsgerichtlichen Urteil über mehrere Ansprüche entschieden worden ist, muss sich die Berufungsbegründung mit jedem Einzelanspruch auseinandersetzen, der in das Berufungsverfahren gelangen soll (vgl. BAG NZA 1998, 45).
  • BAG, 17.02.1994 - 2 AZR 616/93

    Abmahnung - Kündigung - Kündigungsverbot - Erziehungsurlaub - Adoptivkind

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 27.04.2006 - 4 Sa 36/06
    Dies gilt insbesondere bei Störungen im Verhaltens- und Leistungsbereich (vgl. BAG Urt. v. 17.02.1994, 2 AZR 616/93).
  • BAG, 02.04.1987 - 2 AZR 418/86

    Gewichtung einer Pflichtverletzung eines Betriebsratsmitglieds im Vergleich mit

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 27.04.2006 - 4 Sa 36/06
    In diesem Falle ist es ausreichend, wenn sich die Berufungsbegründung allein mit den Ausführungen des angefochtenen Urteils zu dem Grundanspruch befasst (vgl. BAG NZA 1987, 808).
  • AG Ludwigslust, 28.05.2014 - 5 C 31/13

    Vertrag über Suchmaschinenoptimierung - Vergütungsanspruch bei Schlechterfüllung

    Denn die Kündigung aus wichtigem Grund setzt insbesondere bei Störungen im Verhaltens- und Leistungsbereich regelmäßig eine Abmahnung bzw. die Setzung einer Abhilfefrist voraus (siehe auch LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 27.04.2006, Az.: 4 Sa 36/06, - zitiert nach juris -, zu einem Abmahnerfordernis bei einem Nicht(mehr)erscheinen des Arbeitnehmers selbst nach dessen vorhergehender entsprechender Ankündigung).
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